17.12.2019
Wasserschutzgebiet Hochwuhr

Seit Sept. 2019 ist für die Wasserfassung Hochwuhr der Wassergenossenschaft Rankweil ein Wasserschutzgebiet verordnet. Die Wassergenossenschaft deckt ca. 80 – 90% des Jahreswasserbedarfs über die Fassung Hochwuhr. Aufgrund der Sensibilität des Einzugsgebiets und der Bedeutung des Wasservorkommens Hochwuhr für die Wasserversorgung von Rankweil war eine Ausweisung der Schutzzonen Grundvoraussetzung für eine Wiederverleihung des Wasserrechts. Das Schutzgebiet ist in drei Zonen aufgeteilt, wobei für jede Zone Ver- und Gebote definiert sind. Die wichtigsten Inhalte im Überblick:

Zone 1: (im Lageplan rot dargestellt)

  • Betretungsverbot
  • keine Baulichkeiten und Eingriffe

Zone 3a: (im Lageplan gelb dargestellt)

  •  Badeverbot
  •  keine Materialentnahme
  •  Einschränkungen für wassergefährdende Stoffe (Treibstoffe und Pflanzenschutzmittel)
  • keine Wildfütterung und Ablagerung von Abfällen

Zone 3b: (im Lageplan grün dargestellt)

  •  Einschränkungen für wassergefährdende Stoffe
  •  keine Wildfütterung und Ablagerung von Abfällen
  • keine Beweidung; kein lagern und ausbringen von Gülle- bzw. Mist
  • forst- und landwirtschaftliche Baulichkeiten ohne Abwasseranfall sind zulässig